Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Timexo – ausschließlich für Geschäftskunden

Wichtiger Hinweis: Timexo richtet sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Softwarelösung Timexo sowie für damit zusammenhängende Einrichtungs-, Support-, Beratungs- und sonstige Leistungen.

Anbieter ist Timexo Inh. Jan Röder, Dieselstraße 8, 95448 Bayreuth, Deutschland, E-Mail: info@timexo.de, nachfolgend „Timexo“ oder „Anbieter“.

Timexo richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen („Kunde“). Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Timexo ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Vertragsunterlagen und Vertragsschluss

Der Vertrag besteht in absteigender Rangfolge aus dem individuellen Angebot oder Bestellformular, ergänzenden Leistungs- oder Servicevereinbarungen, dem Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO („AVV“), einer gegebenenfalls vereinbarten Leistungsbeschreibung oder einem SLA und diesen AGB.

Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung, Annahme eines Angebots in Textform, Abschluss eines Online-Bestellvorgangs oder ausdrückliche Freischaltung eines kostenpflichtigen Kundenkontos durch Timexo zustande. Websiteangaben und Werbematerialien sind keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung, sofern dies nicht ausdrücklich erklärt wird.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

Timexo stellt dem Kunden für die Vertragsdauer eine webbasierte Software-as-a-Service-Lösung bereit. Je nach gebuchtem Paket umfasst sie insbesondere Arbeitszeiterfassung, Personal- und Mitarbeiterverwaltung, Dienst- und Einsatzplanung, Abwesenheiten und Urlaub, Dokumente, Auswertungen, vorbereitende Lohndaten, Datenexporte, Schnittstellen, mobile Anwendungen, Automatisierungen und KI-gestützte Hilfefunktionen.

Maßgeblich ist ausschließlich der gebuchte Leistungsumfang. Timexo schuldet die technische Bereitstellung der vereinbarten Funktionen, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen, arbeitsrechtlichen, steuerlichen oder organisatorischen Erfolg. Quellcode und installierbare Serversoftware werden nicht überlassen.

4. Testzugänge

Timexo kann zeitlich oder funktional begrenzte Testzugänge bereitstellen. Umfang und Dauer ergeben sich aus dem Angebot. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, besteht kein Anspruch auf dauerhafte Bereitstellung, Datenerhalt oder Support. Eine Umwandlung in einen entgeltlichen Vertrag erfolgt nur auf vereinbarter Grundlage.

5. Bereitstellung, Änderungen und Verfügbarkeit

Timexo darf die Software weiterentwickeln, Sicherheitsupdates und Fehlerbehebungen durchführen sowie Funktionen ändern, erweitern oder durch funktional vergleichbare Lösungen ersetzen, wenn Vertragszweck und wesentliche Nutzbarkeit nicht unangemessen beeinträchtigt werden. Änderungen können insbesondere wegen Sicherheitsanforderungen, Rechtsänderungen, behördlicher Vorgaben oder Änderungen von Drittleistungen erforderlich sein.

Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem SLA vereinbart wurde. Ausfallzeiten aufgrund angekündigter Wartung, dringender Sicherheitsmaßnahmen, höherer Gewalt, nicht von Timexo zu vertretender Angriffe oder Ausfälle fremder Netze, Dienste und kundenseitiger Systeme gelten nicht als von Timexo zu vertretende Nichtverfügbarkeit.

6. Hauptpflichten und Verantwortung des Kunden

Die nachfolgenden Pflichten sind wesentliche Vertragspflichten des Kunden. Der Kunde trägt die alleinige fachliche und organisatorische Verantwortung für die Auswahl, Eignungsprüfung, Einrichtung und rechtmäßige Nutzung von Timexo in seinem Betrieb – auch dann, wenn Timexo bei Einrichtung, Migration oder Konfiguration unterstützt.

  • Der Kunde hält Stamm-, Personal-, Vertrags-, Zeit-, Vergütungs-, Lohnarten-, Zuschlags-, Pausen-, Urlaubs-, Rechte- und sonstige Konfigurationsdaten vollständig, aktuell und richtig.
  • Er prüft Rollen, Berechtigungen, Freigaben, Schnittstellen, Endgeräte, Terminals, NFC-Medien, Standortregeln sowie importierte und exportierte Daten vor dem Produktiveinsatz und danach regelmäßig.
  • Er schafft alle arbeits-, steuer-, sozialversicherungs-, datenschutz-, mitbestimmungs- und aufbewahrungsrechtlichen Voraussetzungen und holt erforderliche Informationen, Beteiligungen, Einwilligungen oder Vereinbarungen selbst ein.
  • Er kontrolliert alle rechtlich oder wirtschaftlich erheblichen Ergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere Arbeitszeit-, Urlaubs-, Zuschlags-, Lohn-, DATEV-, Vertrags-, Fristen- und Auswertungsdaten.
  • Er benennt entscheidungsbefugte Ansprechpartner, wirkt rechtzeitig mit und meldet Störungen unverzüglich mit den zur Reproduktion erforderlichen Angaben.
  • Er sorgt für geeignete Endgeräte, aktuelle unterstützte Software, Internetzugang, Geräteschutz und eigene betriebliche Notfallprozesse.

Fehler oder Nachteile, die aus unrichtigen, unvollständigen, verspäteten oder unzulässigen Kundendaten, Anweisungen, Konfigurationen, Freigaben oder unterlassenen Kontrollen entstehen, fallen in den Verantwortungsbereich des Kunden, soweit Timexo sie nicht schuldhaft verursacht hat.

7. Benutzerkonten und Sicherheit

Der Kunde verwaltet die nutzungsberechtigten Personen und ihre Rechte. Zugangsdaten sind personenbezogen, geheim und gegen unbefugten Zugriff zu schützen; Gemeinschaftskonten sind zu vermeiden. Der Kunde setzt angemessene Sicherheitsmaßnahmen ein, aktiviert angebotene zusätzliche Schutzfunktionen, hält seine Kontaktdaten aktuell und informiert Timexo unverzüglich über Verlust, Missbrauch oder einen entsprechenden Verdacht.

Handlungen über ein Kundenkonto werden dem Kunden zugerechnet, soweit er sie veranlasst oder durch eine ihm zurechenbare Pflichtverletzung ermöglicht hat.

8. Unzulässige Nutzung

Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte und Verarbeitungen, die Verletzung von Rechten Dritter, Angriffe, Sicherheitsumgehungen, Schadsoftware, unberechtigte automatisierte Zugriffe, Reverse Engineering außerhalb zwingender gesetzlicher Rechte, Weiterverkauf oder Überlassung an unberechtigte Dritte sowie eine Nutzung, die Stabilität, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Plattform beeinträchtigt.

9. Arbeitszeit, Personal, Lohn und bereitgestellte Vorlagen

Timexo stellt technische Arbeitsmittel bereit und erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Lohnberatung. Gesetzeshinweise, Prüfregeln, Muster, Vertrags- und Datenschutzvorlagen, Fristen, Brancheninhalte und Berechnungshilfen sind unverbindliche Arbeitshilfen. Der Kunde muss ihre Eignung, Aktualität und rechtliche Richtigkeit für seinen Einzelfall selbst oder durch fachkundige Personen prüfen.

Funktionen zur vorbereitenden Lohnabrechnung ersetzen keine endgültige Abrechnung. Der Kunde verantwortet insbesondere Vergütungsmodelle, Zuschläge, Pausen, Tarifinformationen, Abwesenheiten, Lohnarten und Stammdaten und prüft Exporte vor der Übergabe an Lohnbüro, Steuerberatung oder Drittsysteme.

10. Datenmigration, Importe und professionelle Leistungen

Einrichtung, Schulung, Beratung, Datenübernahme und sonstige professionelle Leistungen werden nur im ausdrücklich beauftragten Umfang erbracht. Termine und Schätzungen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

Der Kunde stellt vollständige, konsistente, rechtmäßig nutzbare Ausgangsdaten bereit, fertigt vor jeder Migration eine eigene Sicherung an und prüft die übernommenen Daten und Prozesse vor Freigabe. Timexo darf erkennbare Unstimmigkeiten zurückweisen oder Rückfragen stellen. Mehraufwand aufgrund mangelhafter Ausgangsdaten oder verspäteter Mitwirkung kann nach Vereinbarung zusätzlich berechnet werden.

11. Schnittstellen und Drittanbieter

Für Drittsysteme, Partnerintegrationen und externe Dienste gelten gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Kunde ist für die Berechtigung zur Nutzung, die Einrichtung im Drittsystem und die dortige Sicherheit verantwortlich. Timexo haftet nicht für Leistungen, Änderungen, Datenformate oder Ausfälle Dritter, soweit Timexo diese nicht zu vertreten hat.

Wird eine fremde Schnittstelle geändert, eingeschränkt oder beendet, darf Timexo die Integration anpassen, durch eine zumutbare Alternative ersetzen oder einstellen, wenn eine Fortführung technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

12. KI-gestützte Funktionen

KI-Funktionen können unvollständige, unrichtige, mehrdeutige oder nicht einzigartige Ergebnisse erzeugen. Der Kunde prüft und validiert sämtliche Ausgaben vor ihrer Nutzung. Sie dürfen nicht ungeprüft alleinige Grundlage rechtlich oder wirtschaftlich erheblicher Entscheidungen über Beschäftigte oder Dritte sein.

Der Kunde gibt nur Daten ein, zu deren Verarbeitung er berechtigt ist, und vermeidet unnötige personenbezogene Daten, besondere Kategorien personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse und Zugangsdaten. KI-Ausgaben sind als solche zu behandeln und stellen keine Rechts-, Steuer-, Personal- oder Unternehmensberatung dar. Regelungen zu Unterauftragnehmern und Datenverarbeitung ergeben sich aus dem AVV und den Datenschutzinformationen.

13. Nutzungsrechte

Timexo räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf eigene betriebliche Zwecke sowie den gebuchten Umfang beschränktes Nutzungsrecht ein. Unterlizenzierung, Weitervermietung oder Bereitstellung für unberechtigte Dritte ist ohne Zustimmung von Timexo untersagt.

Rechte an Software, Quellcode, Oberfläche, Dokumentation, Vorlagen und sonstigen Timexo-Bestandteilen verbleiben bei Timexo oder den jeweiligen Rechteinhabern. Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden; er räumt Timexo die für Vertragsdurchführung, Sicherung, Fehleranalyse und vereinbarte Funktionen erforderlichen Rechte ein.

14. Datenschutz und Vertraulichkeit

Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit Timexo personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Timexo Auftragsverarbeiter. Der AVV nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil des Vertrags und geht bei datenschutzrechtlichen Widersprüchen vor.

Der Kunde verantwortet Rechtsgrundlage, Transparenz, Datenminimierung, Richtigkeit, Weisungen und Zulässigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen angemessen geschützt und nur für Vertragszwecke; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

15. Datensicherung, Archivierung und Exporte

Timexo trifft angemessene technische und organisatorische Schutz- und Sicherungsmaßnahmen. Eine bestimmte Sicherungs-, Wiederherstellungs- oder Archivierungsleistung wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart ist. Timexo schuldet keine steuer-, handels-, arbeits- oder sonst rechtlich revisionssichere Archivierung.

Der Kunde bleibt für gesetzliche Aufbewahrungspflichten und für eigenständige, regelmäßig geprüfte Exporte aller Daten verantwortlich, die er unabhängig von Timexo dauerhaft benötigt. Bei Datenverlust ist eine Haftung von Timexo im Rahmen von Ziffer 22 auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer kundenseitiger Vorsorge für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

16. Anbieterwechsel und Datenportabilität

Die zwingenden Rechte und Pflichten der Verordnung (EU) 2023/2854 („Data Act“) bleiben unberührt. Ein Wechsel kann mit einer Kündigungsfrist zur Einleitung von höchstens zwei Monaten verlangt werden. Die reguläre Übergangsfrist beträgt höchstens 30 Kalendertage; eine technisch erforderliche Verlängerung wird nach den gesetzlichen Vorgaben begründet.

Exportierbar sind insbesondere vom Kunden bereitgestellte oder durch seine Nutzung erzeugte Stamm-, Benutzer-, Mitarbeiter-, Vertrags-, Arbeitszeit-, Abwesenheits-, Planungs-, Lohn-, Dokumenten- und Konfigurationsdaten sowie zugehörige Dateien und Metadaten, soweit technisch verfügbar. Nicht exportierbar sind insbesondere interne Sicherheitskonfigurationen, Geheimnisse und Schlüssel, interne Betriebs- und Missbrauchsprotokolle, Softwarebestandteile, Algorithmen sowie Daten, deren Herausgabe Rechte Dritter oder Geschäftsgeheimnisse von Timexo verletzen würde.

Nach der Übergangsfrist steht ein Datenabrufzeitraum von mindestens 30 Kalendertagen zur Verfügung. Anschließend werden exportierbare Daten nach Maßgabe des AVV und gesetzlicher Pflichten gelöscht. Gesetzlich zulässige Wechselentgelte überschreiten nicht die unmittelbar wechselbedingten Kosten; ab dem 12. Januar 2027 erhebt Timexo keine Wechselentgelte. Zusätzlich beauftragte Beratung, Aufbereitung oder Individualmigration bleibt vergütungspflichtig, soweit sie nicht zur gesetzlich geschuldeten Wechselunterstützung gehört.

17. Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Preise, Abrechnungszeitraum, Nutzer- oder Mitarbeiterkontingente und einmalige Leistungen ergeben sich aus Angebot oder Bestellung. Preise gegenüber Unternehmern verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen Rechte.

Der Kunde stellt vollständige, richtige, autorisierte und belastbare Rechnungs- und Zahlungsinformationen bereit und aktualisiert sie unverzüglich. Rücklastschrift-, Rückbuchungs- und vergleichbare Kosten, die der Kunde zu vertreten hat, kann Timexo weiterberechnen.

18. Sofortige Sperrung bei Zahlungsverzug und Zahlungsproblemen

Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf Timexo den Zugang zum Kundenkonto und zu einzelnen oder allen Leistungen mit sofortiger Wirkung vorübergehend sperren. Gleiches gilt, wenn der Kunde falsche, unvollständige, nicht autorisierte, unzulässige oder erkennbar nicht belastbare Zahlungsinformationen angibt, eine Zahlung zurückgerufen wird oder konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch oder Zahlungsbetrug bestehen.

Timexo beschränkt die Sperre auf das zur Sicherung berechtigter Interessen erforderliche und angemessene Maß und informiert den Kunden grundsätzlich in Textform, soweit Sicherheits-, Betrugsabwehr- oder gesetzliche Gründe nicht entgegenstehen. Die Sperre lässt die Zahlungspflicht, Verzugsfolgen, Laufzeit und weitere Ansprüche unberührt. Timexo kann die Entsperrung von vollständigem Ausgleich, Klärung der Zahlungsdaten oder angemessener Sicherheit abhängig machen und nimmt sie nach Wegfall des Sperrgrundes ohne unangemessene Verzögerung vor.

19. Sonstige Sperrrechte

Timexo darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn eine rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung, ein Angriff, ein Sicherheitsrisiko, eine Gefährdung von Timexo, Kunden oder Dritten, eine behördliche oder gesetzliche Verpflichtung oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Bei behebbaren Verstößen wird Timexo grundsätzlich Gelegenheit zur Abhilfe geben, soweit nicht Gefahr im Verzug besteht oder die Abhilfe unzumutbar ist.

20. Preisanpassungen

Timexo darf Preise für künftige Abrechnungszeiträume an nach Vertragsschluss veränderte Kosten für Hosting, Infrastruktur, Lizenzen, Sicherheit, Personal, Energie, Telekommunikation und gesetzliche Anforderungen anpassen. Kostensteigerungen und Kostensenkungen werden nach denselben Maßstäben berücksichtigt; die Anpassung dient nicht allein der Erhöhung der Gewinnspanne.

Änderungen werden grundsätzlich mindestens sechs Wochen vorher in Textform angekündigt. Bei einer nicht nur unerheblichen Erhöhung kann der Kunde zum Inkrafttreten kündigen; auf dieses Recht wird hingewiesen. Vereinbarte Festpreise bleiben für ihren Zeitraum unberührt.

21. Mängelrechte

Der Kunde meldet Mängel unverzüglich, nachvollziehbar und mit allen verfügbaren Informationen und wirkt an Analyse und Behebung mit. Timexo darf zunächst nacherfüllen und zumutbare Übergangslösungen bereitstellen. Kein Mangel liegt insbesondere bei nur unerheblicher Beeinträchtigung oder bei Ursachen in Kundendaten, Konfigurationen, Endgeräten, Internetzugang, Drittsystemen oder nicht unterstützter Software vor.

Mängelansprüche verjähren bei entgeltlichen Leistungen in zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für zwingende Haftungstatbestände nach Ziffer 22.

22. Haftung von Timexo

Timexo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist oder ausdrücklich übernommener Garantie sowie nach zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere dem Produkthaftungsrecht und Art. 82 DSGVO.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Timexo nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall je Schadensereignis und insgesamt pro Vertragsjahr auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt. War der Vertrag kürzer, gilt die für zwölf Monate hochgerechnete Nettovergütung. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit sie den Vertragszweck aushöhlen oder zwingendem Recht widersprechen würde.

Bei einer reinen, zeitlich begrenzten Beeinträchtigung der Verfügbarkeit ohne Datenverlust, Sicherheitsvorfall oder Personen- beziehungsweise Sachschaden sind Minderungs-, Gutschrift- und Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit zusammen auf die auf den betroffenen Dienst entfallende Nettovergütung eines Abrechnungsmonats begrenzt. Ist der vertragstypische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schaden im Einzelfall höher oder steht zwingendes Recht entgegen, gilt stattdessen die vorstehende allgemeine Haftungsregel.

Bei Verlust von Kundendaten ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den erforderlichen und angemessenen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei Nutzung der dem Kunden zumutbaren Sicherungs- und Exportmöglichkeiten entstanden wäre. Die Begrenzung gilt nicht, soweit der Verlust ein von Timexo geschuldetes Sicherungssystem betrifft, dem Kunden eine eigene Sicherung oder ein Export nicht möglich oder nicht zumutbar war oder zwingendes Recht entgegensteht.

Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für nicht wesentliche Pflichten sowie für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Produktionsausfall ausgeschlossen. Die Einschränkungen gelten auch zugunsten von Organen, Beschäftigten, Erfüllungsgehilfen und Unterauftragnehmern von Timexo.

Für unentgeltliche Leistungen haftet Timexo – außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und sonstiger zwingender Haftung – nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Arglist.

23. Haftung und Freistellung durch den Kunden

Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für sämtliche von ihm, seinen Benutzern oder ihm zurechenbaren Dritten verursachten Vertragsverletzungen, unzulässigen Verarbeitungen und Schäden.

Der Kunde stellt Timexo auf erstes Anfordern von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, soweit die Ansprüche auf Kundendaten, Kundeninhalten, rechtswidrigen oder fehlerhaften Anweisungen und Konfigurationen, fehlenden Rechtsgrundlagen oder Beteiligungsrechten, einer Verletzung von Schutzrechten, Datenschutz- oder Arbeitsrecht oder sonstiger vertragswidriger Nutzung durch den Kunden beruhen. Dies gilt nicht, soweit Timexo den Anspruch schuldhaft verursacht hat. Timexo informiert den Kunden zeitnah und ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung; Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden bedürfen dessen Zustimmung, die nicht unbillig verweigert werden darf.

24. Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

Laufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus Angebot oder Bestellung. Fehlt eine abweichende Regelung, läuft der Vertrag monatlich und kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats in Textform gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Vertragsende kann der Kunde seine exportierbaren Daten innerhalb des in Ziffer 16 genannten Abrufzeitraums sichern. Danach darf Timexo Daten nach AVV und Gesetz löschen. Offene Vergütungs-, Freistellungs-, Vertraulichkeits- und Haftungsansprüche bleiben bestehen.

25. Änderungen dieser AGB

Timexo darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht, insbesondere wegen Rechtsänderungen, Sicherheitsanforderungen, neuer oder geänderter Funktionen, Drittleistungen oder höchstrichterlicher Rechtsprechung, und das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschoben wird.

Änderungen werden mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit Hinweis auf Inhalt, Inkrafttreten, Widerspruchsrecht und Folgen eines Widerspruchs angekündigt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der mitgeteilten, mindestens vierwöchigen Frist, gilt seine Zustimmung als erteilt, wenn hierauf besonders hingewiesen wurde. Bei fristgerechtem Widerspruch gelten die bisherigen Bedingungen fort; Timexo kann den Vertrag dann mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn die Fortsetzung unverändert unzumutbar ist.

26. Schlussbestimmungen

Mitteilungen und Erklärungen nach dem Vertrag können in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen, soweit keine strengere gesetzliche Form gilt. Eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden bedarf der Zustimmung von Timexo; § 354a HGB bleibt unberührt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Bayreuth. Erfüllungsort ist Bayreuth.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; § 306 BGB bleibt unberührt.

Stand: September 2026 · Version 1.0

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